
e-Rechnung
Was muss bei dieser Rechnungsform beachtet werden
Was ist eine e-Rechnung? Welche Formate gibt es? Was muss alles dabei bearbeitet werden? Welche Vorteile gibt es? Was bedeutet das für mein Unternehmen? Erfahre hier alles wissenswerte.
- Was ist die e-Rechnung
- Wen betrifft es
- Wer befreit ist
- Was gibt es zu beachten
- Allgemeine Pflichtangaben für Rechnungen
- Zusammenfassung
e-Rechnung: was muss beachtet werden
Die neue Rechnungsform ab dem 01.01.2025
Die neue Rechnungsform der elektronischen Rechnung ist ab dem 01.01.2025 rechtlich verpflichtend für alle Unternehmen im B2B Geschäft (Business-to-Business). Also Rechnungen die unter Unternehmer verschickt werden. Ab wann sie für wen gilt und was dabei beachtet werden sollte.
Was ist die e-Rechnung
Eine e-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (XRechnung oder ZUGFeRD). Die Rechnung im .pdf Format ist keine e-Rechnung, darf aber noch Übergangsweise verwendet werden.
Wen betrifft die e-Rechnung
Es gelten gestaffelte Übergangsfristen für das versenden von e-Rechnungen. Das Empfangen von e-Rechnungen ist für alle verpflichtend.
Kleinunternehmer ab 01.01.2028
Unternehmen bis 800.000€ bis 31.12.2027
Unternehmen über 800.000€ bis 31.12.2026
Ab dem 01.01.2028 gilt die e-Rechnungs verpflichtend für alle Unternehmen im B2B Geschäft.
Wer ist von dieser Pflicht befreit
Wer von dieser Pflicht bereit ist:
- Kleinunternehmer bis zum 01.01.2028
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Kleinbetragsrechnungen unter 250€
- Bahntickets, Fahrkarten
- Steuerfreie Leistungen
Was gibt es bei der e-Rechnung zu beachten
Es gelten dieselben Verpflichtungen wie bei der bisherigen Rechnung in Papierform. E-Rechnungen können nicht wie bisher in Word oder Excel erstellt werden. Für die e-rechnung bedarf es künftig ein Buchhaltungsprogramm. Diese können bspw. sein:
Datev, Lexware Office, Paierkram, FastBill u.a.
Nähere Informationen gibt es auch auf der Seite vom Bundesfinanzministerium oder im Serviceportal der Bundesverwaltung e-rechnung-bund.de
Allgemeine Pflichtangaben für Rechnungen
- Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens & des Empfängers
- Rechnungssnummer
- Rechnungsdatum
- Menge und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Leistung
- Bruttobetrag (inkl. USt) & Steuersatz
- Steuernummer oder USt-IdNr.
Zusammenfassung
Abschließend lässt sich sagen, dass der einzige Unterschied zur neuen Verordnung das Format der Rechnung ist, damit diese elektronisch einlesbar ist. Dies lässt sich in jeder konformen Buchhaltungssoftware erledigen. Die rechtlichen Pflichtangaben bleiben dieselben.
Bis zum nächsten Mal


